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Bayerisches Bier

Bayerisches Bier EU-weit geschützt

Im Juni 2001 hat der Ministerrat der Europäischen Union dem Antrag des Bayerischen Brauerbundes, die Bezeichnung "Bayerisches Bier" als geschützte geographische Angabe in der Europäischen Union unter Schutz zu stellen, stattgegeben. Damit ist diese Bezeichnung nunmehr in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur für Bier das aus bayerischen Sudkesseln stammt, und somit auch nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut ist, verwendet werden.

Dieser Entscheidung vorangegangen war ein jahrelanges Tauziehen zwischen Deutschland und einigen anderen Mitgliedsstaaten, die sich diesem Schutz aus unterschiedlichen Gründen entgegengestellt hatten. Die nachdrückliche Unterstützung des Antrags durch die Bayerische Staatsregierung, der Bundesrepublik Deutschland und die Befürwortung durch die EU-Kommission haben zu der erforderlichen Mehrheit im Ministerrat geführt.